Häufige Fragen
Sie haben vor Kurzem ein Schreiben erhalten, in dem Sie um Angaben zur Versicherung Ihrer geleasten Objekte gebeten wurden? Ihr Finanzberater hat Sie über das Versicherungsprogramm von Acquis informiert und Sie möchten weitere Informationen anfordern? Welches Anliegen Sie auch immer haben, wir unterstützen Sie gerne!
Wir helfen Ihnen weiter
Sie haben kürzlich ein Schreiben erhalten, in dem wir Sie um Angaben zur Versicherung Ihrer geleasten Objekte gebeten haben? So möchten wir gemeinsam mit Ihrem Finanzierungsanbieter sicherstellen, dass dessen Vermögenswerte gemäß den geltenden Bedingungen des Finanzierungsvertrags ausreichend geschützt sind. Wir haben nachfolgend einige Antworten auf Fragen verfasst, die uns häufig zu unserem Versicherungsprogramm gestellt werden. Wenn Sie dort nicht die gesuchten Antworten finden, setzen Sie sich bitte unter 0800 182 3714 (in Österreich 0800 005 991) mit unserem Kundenservice-Team in Verbindung. Unsere Mitarbeiter beantworten Ihnen gerne alle Fragen.
Fragen zu unserem Single-Interest-Programm
-
Warum hat mein Kunde ein Schreiben zu einer Versicherung erhalten?
Die von Ihrem Kunden geleasten Objekte verbleiben bis zum Ablauf des Leasingvertrages im Besitz des Leasinggebers. Sie müssen ausreichend versichert sein, damit dem Leasinggeber die nötige Sicherheit gegeben ist und damit sich beide Parteien im Falle eines Verlusts keine Sorgen machen müssen. Acquis stellt im Auftrag des Leasinggebers sicher, dass die finanzierten Objekte entweder im Rahmen der Versicherung des Kunden oder durch die eigene Versicherungspolice des Leasinggebers ausreichend versichert sind. Acquis sendet dem Kunden im Namen des Leasinggebers ein Versicherungsschreiben zu und prüft die Angaben zur Versicherung der geleasten Objekte. Im Schreiben wird der Kunde über zusätzliche Gebühren informiert, die für die Versicherung der Objekte im Rahmen der Police des Leasinggebers anfallen. Auch unsere gebührenfreie Servicenummer ist angegeben, falls der Kunde weitere Angaben zur Versicherung machen möchte, durch welche die Objekte aktuell geschützt sind. -
Wer und was ist im Rahmen der Versicherungspolice des Leasinggebers abgesichert?
Der Leasinggeber hat eine eigene umfassende Versicherungspolice abgeschlossen, um seinen Leasingbestand zu schützen. Der Leasinggeber ist alleiniger Versicherungsnehmer und somit die einzige versicherte Partei. Acquis bietet dem Leasinggeber ein vollständig ausgelagertes Kundenservice- und Schadensverwaltungsprogramm und tritt im Namen des Leasinggebers mit dem Versicherer des Leasinggebers in Kontakt. Falls der Kunde einen Anspruch geltend machen möchte, ist er verpflichtet, nicht den Leasinggeber, sondern Acquis zu benachrichtigen, damit Acquis die Schadensverwaltung im Namen des Leasinggebers effizient abwickeln kann. -
Ist der Leasingnehmer verpflichtet, das Angebot zum Schutz der Leasingobjekte durch die Versicherungspolice des Leasinggebers anzunehmen?
Nein, dazu besteht keinerlei Verpflichtung. Im Rahmen des Finanzierungsvertrags muss der Kunde sicherstellen, dass die Leasingobjekte während der gesamten Vertragslaufzeit gegen Verlust oder Beschädigung versichert sind. Die finanzierten Objekte müssen jedoch nicht zwingend durch die Versicherungspolice des Leasinggebers geschützt sein. Der Kunde kann während der Laufzeit des Finanzierungsvertrags jederzeit seine eigene Versicherung nutzen und Acquis alle Angaben zu seiner Versicherungspolice weitergeben. Die Wahl liegt ganz beim Kunden. -
Was lohnt sich eher: Dass mein Kunde die Objekte selbst versichert oder dass sie durch die Versicherung des Leasinggebers abgedeckt sind?
Manchmal kann es günstiger sein, wenn der Kunde die finanzierten Objekte in eine bestehende Police, wie beispielsweise eine Inhaltsversicherung, aufnimmt. Wenn die Objekte jedoch über die Police des Leasinggebers versichert werden, besteht eine Deckung, die speziell auf die Anforderungen des Finanzierungsvertrags ausgerichtet ist. Damit ist für einen sehr umfassenden und hochwertigen Versicherungsschutz gesorgt, inklusive minimaler Ausschlüsse und ohne Selbstbehalt. -
Worin besteht der Vorteil, die finanzierten Objekte im Rahmen der Versicherungspolice des Leasinggebers zu schützen?
Für viele Leasingnehmer stellt die Versicherung der finanzierten Objekte über den Leasinggeber anstatt sie in ihre eigene Police aufzunehmen, eine praktische Alternative dar. Wenn der Leasingnehmer die Objekte durch seine eigene Unternehmensversicherung abdecken lässt, muss er im Falle eines Schadens möglicherweise den Selbstbehalt oder einen höheren Beitrag zahlen. Die eigene Versicherungspolice des Leasinggebers ist ein hochwertiges Versicherungsprodukt mit minimalen Ausschlüssen. In der Regel bedeutet das im Fall eines Verlusts: Kein Selbstbehalt, kein Mindestbetrag für Versicherungsansprüche und keine Erhöhung der Versicherungsprämie. Die Versicherung deckt auch die Entschädigung des Neuwerts ab, der nicht durch den Versicherungswert gedeckelt ist. Da der Leasinggeber die einzige versicherte Partei ist, werden im Fall eines Verlusts keine Faktoren, wie der Standort des Kunden, die Gebäudesicherheit und der bisherige Schadensverlauf, berücksichtigt. Das Versicherungsprodukt beinhaltet einen effizienten Schadenservice ohne Papieraufwand. So kann der Leasinggeber die Objekte in der Regel schnell wiederbeschaffen oder reparieren. Acquis bemüht sich, Leasingobjekte innerhalb von 48 Stunden oder gegebenenfalls noch früher zu ersetzen, wenn die Genehmigung des Leasinggebers und ein Kostenvoranschlag des Lieferanten vorliegen. -
Welche Vorteile hat ein Händler bzw. Lieferant, wenn die Betriebsmittel über den Leasinggeber versichert sind?
Unsere erfahrenen Schadenssachbearbeiter setzen sich mit dem ursprünglichen Händler bzw. Lieferanten in Verbindung, damit dieser die finanzierten Objekte reparieren oder wiederbeschaffen kann, statt einen möglichst kostengünstigen Kostenvoranschlag einzuholen. Durch den Schadensbearbeitungsprozess von Acquis erhält der ursprüngliche Händler bzw. Lieferant also die Gelegenheit, einen weiteren Verkauf abzuschließen oder ein neues Angebot ohne zusätzlichen Verkaufsaufwand zu machen. Da sichergestellt ist, dass die finanzierten Objekte im Falle eines Verlusts schnell repariert oder wiederbeschafft werden, werden weder der Finanzierungsvertrag noch andere bestehende Wartungsverträge unterbrochen. Sämtliche Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten werden innerhalb von 24 Stunden nach Rechnungseingang beglichen, sofern die Objekte geliefert wurden. Dieses gestraffte Wiederbeschaffungs- und Reparaturverfahren sorgt für eine hohe Kundenzufriedenheit und ein gutes Verhältnis zwischen Leasinggebern, Leasingnehmern und Händlern bzw. Lieferanten. -
Was geschieht, wenn der Leasingnehmer über eine eigene Versicherung verfügt?
Wenn der Leasingnehmer bereits eine ausreichende Versicherung zum Schutz der finanzierten Objekte abgeschlossen hat, bittet er einfach seinen Versicherungsmakler, Acquis unter der gebührenfreien Servicenummer 0800 182 3714 (in Österreich 0800 005 991) anzurufen, damit dieser einige grundlegende Angaben zum Versicherungsvertrag des Leasingnehmers an Acquis weitergeben kann. Die Angaben werden im System von Acquis gespeichert und während der Laufzeit des Finanzierungsvertrags nachverfolgt. Acquis kündigt dann umgehend den Versicherungsschutz der Police des Leasinggebers. Wenn die Angaben zur Versicherung des Leasingnehmers innerhalb von 30 Tagen nach dem Versand des Schreibens von Acquis an Acquis weitergegeben werden, fallen keine Gebühren für den Leasingnehmer an. Werden die Versicherungsdaten eingereicht, nachdem Gebühren erhoben wurden, so können die Kosten für bis zu typisch 180 - 200 Tage erstattet werden, sofern der Leasingnehmer nachweisen kann, dass seine eigene Versicherung während dieses Zeitraums in Kraft gewesen ist. -
Warum muss ich einen Versicherungsnachweis vorlegen und welche Informationen werden erfasst?
Mit Abschluß des Leasingvertrags haben Sie zugestimmt, das Leasingobjekt ausreichend zu versichern und auf Verlangen eine Nachweis hierüber zu erbringen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, hat Ihr Leasinggeber das Recht eine eigene Versicherung abzuschließen. Bei vorliegen des Nachweises erfassen wir vertragsspezifische Details wie z.B. den Versicherer, die Policennummer, die Deckungshöhe, die Selbstbeteiligung um sicherzustellen, dass eine ausreichender Schutz besteht. Weiterhin bitten wir Ihren Versicherer um Eintragung eines Sperrvermerks, damit er uns bei wesentlichen Änderungen des Vertrages (z.B. Kündigung des Vertrags) informiert. Dies soll sicherstellen, dass keine Lücken im Versicherungsschutz entstehen. -
Ich habe die Leasingobjekte bereits bei meiner bestehenden Versicherung eingeschlossen, muss ich auf Ihr Schreiben antworten?
Wenn Sie die Leasingobjekte bereits ausreichend versichert haben, bitten wir Sie, Ihre Versicherung bzw. Ihren Versicherungsmakler über unser Schreiben zu informieren. Dieser sollte sich möglichst kurzfristig unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 182 3714 (in Österreich 0800 005 991) mit uns in Verbindung setzen um uns über die Eckdaten der Versicherung zu informieren. Sobald wir die erforderlichen Informationen erhalten haben werden wir den Versicherungsschutz stornieren. Erfolgt dies innerhalb der 30-Tage-Frist nach Versand unseres Schreibens, werden Ihnen keine Kosten in Rechnung gestellt. Sollten Ihnen bereits Kosten für die Versicherung belastet worden sein, kann bei entsprechendem Nachweis eine Erstattung für bis zu typisch 180 - 200 Tage erfolgen.
Experten der Finanz- und Leasingbranche
Das Managementteam von Acquis entwickelt und liefert seit über 20 Jahren erfolgreich internationale Versicherungslösungen für die Finanz- und Leasingbranche. Wir arbeiten eng mit unseren Kunden zusammen, um langfristigen Erfolg zu erzielen. Wir freuen uns, dass wir sowohl für Sie als auch für Ihre Kunden Service auf höchstem Niveau bieten können.
Kontakt aufnehmen
Wenn Sie mehr über den Schutz Ihrer geleasten Vermögenswerte und die Maximierung der Rendite aus Ihrem finanzierten Anlagenportfolio erfahren möchten, rufen Sie uns heute unter +44 (0) 1633 811920 an oder füllen Sie das Anfrageformular aus.
Kontakt aufnehmen